Grundstücks- und Immobilienbewertung

Ingenieurbüro Golsari


Möchten Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie auf Nummer sicher gehen und sich nicht auf das eigene Urteilsvermögen verlassen? Der aktuelle Marktwert einer Immobilie ist manchmal schwer zu bestimmen, insbesondere in Fällen von Erbschaft, Scheidung oder im Zusammenhang mit Steuererklärungen. In solchen Fällen kann die Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen erforderlich sein, um eine fundierte und marktgerechte Bewertung der Immobilie zu erhalten.

Es gibt verschiedene Arten von Gutachten, die sich je nach Zweck und Art des Gutachtens unterscheiden. Dazu gehören unter anderem Kurzgutachten und Vollgutachten (Gerichtsfestes Gutachten). Verkehrswertgutachten für Immobilien, die von zertifizierten und öffentlich bestellten Sachverständigen erstellt werden, sind vor Gericht und von Behörden wie dem Finanzamt anerkannt. Als zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, biete ich Ihnen eine professionelle und marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie an.

Wichtig ist es, in diesem Zusammenhang auch die Unterscheidung zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten zu beachten:

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten eignet sich vor allem für Fälle, in denen der Verkehrswert einer Immobilie oder eines Grundstücks schnell und mit geringem Aufwand bestimmt werden soll. Dies ist zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf von Immobilien der Fall. Die Wertermittlung erfolgt in diesem Fall weniger detailliert, da bestimmte Dokumente, Unterlagen oder Berechnungen wie der Grundbuchauszug oder die Wohnflächenberechnung nicht unbedingt erforderlich sind. Das Kurzgutachten basiert auf den gängigen Methoden der Verkehrswertberechnung wie dem Vergleichsverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren. Es enthält eine Beschreibung des Gebäudes oder Grundstücks sowie weitere relevante Informationen wie Fotodokumentationen oder Dokumente.

Gerichtsfestes Vollgutachten

Ein Vollgutachten, oder gerichtsfestes Gutachten nach §194 BGB, hat einen fest vorgeschriebenen Inhalt. Diese Art von Gutachten wird in Fällen wie Scheidungen, Erbschaftsstreitigkeiten oder bei Zwangsversteigerungen erstellt. Das Vollgutachten enthält detaillierte Angaben zu allen relevanten Aspekten einer Immobilie oder eines Grundstücks. Dazu gehören unter anderem auch die Topographie des Grundstücks, Auszüge aus dem Grundbuch, Besonderheiten wie Wohnrechte und Informationen von Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden.


Meine Leistungen im Bereich Immobilien- und Grundstücksbewertung:

  • Erstellen von Kurzgutachten
  • Erstellen von Vollgutachten
  • Kaufberatungen zu Gebäuden und Wohnungen
  • Begutachtungen und Beratungen zu Gebäuden und Gebäudeschäden
  • Wohnflächenberechnung
  • Wohnungsabnahme